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| Seminarablauf, Bedingungen und Inhalte | |
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Das Seminar: 4 Sitzungen. Die Seminardauer: 14 Tage bis max. 4 Wochen. Die Testfahrt: Mindestens 2 Teilnehmer, Dauer 30 min. Bedingungen: Teilnehmer muß vollständig ohne Versäumnisse an allen Sitzungen teilnehmen. Bei freiwilligen Seminarteilnehmern dürfen keine Alkoholauffälligkeiten vorliegen. Sobald ein Delikt auf Grund von Drogen oder Alkohol eingetragen ist, muss der betreffende an einem besonderen Aufbauseminar nach § 36 in Verbindung mit §§ 43 und 45 FeV teilnehmen, damit ein Punkterabatt gewährt wird. Im Falle eines bestehenden Fahrverbotes darf keine Beobachtungsfahrt durchgeführt werden. Prüfung: Keine und Ergebnisse werden nicht weitergemeldet. Teilnahmebescheinigung: Wird vom Seminarleiter ausgestellt. | |
| Wie baue ich Punkte ab? | |
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In einem Seminar können bis zu 4 Punkte abgebaut werden und richtet sich nach der Punkteanzahl in Flensburg: 1 bis 8 Punkte: Bei Seminarteilnahme werden 4 Punkte abgezogen. 8 bis 13 Punkte: Bei Seminarteilnahme werden 2 Punkte abgezogen. Mehr als 13 Punkte: Punkteabbau durch ein Seminar nicht möglich! Hinweis: Ein Seminar kann nur alle 5 Jahre besucht werden. | |
| Einzel- und Gruppenseminar | |
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Generell besteht ein Seminar aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern. Für ein Einzelseminar muß beim Landeseinwohneramt ein Antrag gestellt werden. Unter gewissen Umständen wird dieser Antrag gewährt: Sie können glaubhaft vermitteln, daß Sie nur Termine wahrnehmen können, die eine Teilnahme an einem Gruppenseminar ausschließt. Sie sind eine Person des öffenlichen Lebens, Schauspieler, Musiker, Politiker. | |
| Was kosten die Seminare? | |
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Hinweis: Die Seminarkosten bitte rechtzeitig vor Beginn des Seminares einreichen. | |
| Punkte und Punkteabbau | |
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bis 3 Punkte: Keine Sanktionen. bis 8 Punkte: 4 Punkte werden bei freiwilliger Teilnahme am Aufbauseminar abgezogen. bis 13 Punkte: 2 Punkte werden bei freiwilliger Teilnahme am Aufbauseminar abgezogen. bis 17 Punkte: Teilnahme am Aufbauseminar wird angeordnet, keine Punktegutschrift möglich. Bei freiwilliger Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung: 2 Punkte Abzug 18 Punkte: Die Fahrerlaubniss wird entzogen. | |
| Verfallen die Punkte? Die Überliegefrist | |
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Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren getilgt. Punkte wegen Straftaten ohne Alkohol oder Drogen verfallen nach 5 Jahren. Punkte wegen Straftaten mit Alkohol oder Drogen werden nach 10 Jahren gelöscht. Vorraussetzung: In diesem Zeitraum dürfen keine weiteren Punkte auflaufen. Tilgungsfristen: 2 Jahre: Punkte aus Bußgeldentscheidungen bei Ordnungswidrigkeiten. 5 Jahre: Bei Ordnungswidrigkeiten, bei Straftaten ohne Alkohol oder Drogen. 10 Jahre: Bei Straftaten mit Alkohol oder Drogen. Bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis. Die Überliegefrist: Einträge und Punktestände werden nach Ablauf der Tilgungsfrist + 1 Jahr gelöscht und können nicht mehr nachvollzogen werden. | |
| Mein aktueller Punktestand | |
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Kennen Sie Ihren Punktestand in Flensburg oder wieviele Punkte haben Sie schon gesammelt? Einen Onlineantrag, deren Auskunft Ihnen nach ca. 14 Tagen schriftlich zugestellt wird, finden Sie hier: Mein aktueller Punktestand | |